Krankenfahrten

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen keine weitere Kosten. Sie benötigen lediglich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse und eine Verordnung Ihres Arztes. Alles andere regeln wir:

Fahrten zur stationären Behandlung

(Einlieferung und Entlassung bei Krankenhausaufenthalten)

Hierbei ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich – Verordnung eines Krankentransportes vom Arzt genügt.

 

Schülerbeförderung
Flughafentransfer
Fahrten zur ambulanten Behandlung

(Nur die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit dem Pflegegrad 3 oder 4 erhalten hierfür eine Genehmigung von der Krankenkasse).

Fahrten zur Kur oder Reha
Fahrten zu ambulanten Operationen / Tagesklinik

Diese Fahrten werden von der Krankenkasse übernommen.

Dialysefahrten / Feriendialyse
Strahlen-/ Chemotherapie
Rollstuhlfahrten

Rollstühle bis 90 cm Breite

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren mit ihrere Krankenkasse.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir stehen helfend an ihrer Seite!